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Barrierefreiheit ist mehr als eine Modeerscheinung

Über die Barrierefreiheit des Internets wird mehr geredet als getan. Zu der Erkenntnis kommt Dr. Markus Nickl, Geschäftsführer der Erlanger doctima GmbH: Es gibt Tausende von Internetseiten zum Thema Barrierefreiheit. Aber die allerwenigsten Seiten sind tatsächlich barrierefrei oder zumindest barrierearm. Dabei, so Nickl, zielt Barrierefreiheit heute längst nicht mehr allein darauf ab, dass sich behinderte Menschen Informationen im Internet verschaffen können. Auch Menschen ohne ausgewiesene Behinderung finden sich auf barrierearmen Internetseiten schneller zurecht.

Selbst wenn heute unter Barrierefreiheit im Internet mehr verstanden wird als eine Eignung für Behinderte, so nahmen die Bemühungen um die Barrierefreiheit doch hier ihren Ursprung. Nicht ohne Grund: 8,5 Millionen Einwohner Deutschlands gelten nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes als behindert. Menschen mit Behinderungen nutzen das Internet überdurchschnittlich häufig, weiß Nickl. Zum Beispiel ist für die 700.000 Blinden und Sehbehinderten in Deutschland das Internet neben dem Radio das bevorzugte Informationsmedium. Sehbehinderte können sich Internettexte mit speziellen Browsern vorlesen lassen. Personen mit Spastiken oder anderen motorischen Störungen sind ebenfalls oft online. Ihr Problem: Wie Blinde können sie nicht mit der Maus navigieren. Statt dessen springen sie mit der Tabulatortaste von Text zu Text und von Seite zu Seite. Vorausgesetzt, die Internetseite lässt das auch zu.

Gut 60 Kriterien sind zu erfüllen, bis eine Internetseite wirklich barrierearm ist. Die Barrieren, die Internetnutzer am häufigsten aussperren, lassen sich jedoch mit einfachen Mitteln einreißen:

Weil es schwierig ist, all diese Anforderungen auf einer Seite zu erfüllen, stellen sich viele Informationsanbieter die Frage, ob sie nicht besser zweigleisig fahren sollen - einen barrierefreien Internetauftritt für Sehbehinderte vielleicht und daneben einen, der Barrieren ignoriert. Markus Nickl warnt vor solchen Konstruktionen: Sonderlösungen erreichen genau das Gegenteil des Gewollten und diskriminieren behinderte Menschen noch mehr. Einzig tolerable Ausnahme sind Seiten in Gebärdensprache für Gehörlose oder Texte in einfacher Sprache für geistig Behinderte. Von Barrierefreiheit profitieren nach den Erfahrungen Nickls nicht nur Behinderte, sondern alle Menschen, die sich im Internet unter erschwerten Bedingungen informieren müssen. Ein Button, mit dem sich der Text auf verschiedene Schriftgrößen setzen lässt, nutzt nicht nur Sehbehinderten, sondern auch Senioren. Einfache Sätze und der Verzicht auf Fremdwörter helfen geistig behinderten Menschen ebenso wie Personen mit eingeschränkten Deutschkenntnissen - und selbst gestresste Manager finden sich auf Seiten, die mit wenigen Worten viel sagen, besser zurecht. Wenn ich etwas im Internet suche, will ich nicht meinen Intellekt strapazieren, sondern zu einem Ergebnis kommen, sagt Nickl. Barrierefreiheit ist damit nur eine weitere Stufe der Bestrebungen, die Nutzbarkeit von Internetangeboten zu vergrößern - und damit ein Muss für alle Internetseiten, die sich an eine breite Öffentlichkeit wenden (pressebox, Erlangen, 05.12.2006).

BITV-Test

Kennen Sie schon den BITV-Test?

Der BITV-Test ist ein Prüfverfahren für die umfassende und zuverlässige Prüfung der Barrierefreiheit von informationsorientierten Webangeboten.

Hier eine kurze Erläuterung worum es beim BITV geht:

Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) verpflichtet Webangebote des Bundes seit Anfang 2006 auf Barrierefreiheit. Webangebote von Einrichtungen, die im Bundesauftrag öffentliche Aufgaben wahrnehmen, sollen für behinderte Benutzer zugänglich sein. Solche Einrichtungen sind zum Beispiel Bundesämter, überregionale gesetzliche Krankenkassen, Stiftungen. Basis der BITV sind die im Jahr 1999 veröffentlichten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 1.0 der Web Accessibility Initiative (WAI). Diese Leitlinien sollen die universelle Zugänglichkeit von Webangeboten sicherstellen. Auch blinde, sehbehinderte, motorisch behinderte Benutzer sollen Zugang haben, der Zugang soll mit unterschiedlichen Browsern und anderen Geräten möglich sein, die Sprache der Webangebote soll angemessen einfach sein, kurz: Webangebote sollen für alle nutzbar sein. Direkt unterworfen sind der Verordnung Einrichtungen des Bundes, aber ihre Wirkung geht viel weiter. Webagenturen und CMS-Anbieter müssen entsprechende Kompetenzen nachweisen, auch andere Webanbieter orientieren sich an der Verordnung: Sie setzt neue Maßstäbe für Qualität.

Auch die Kommunen sind bis 2011 verpflichtet Ihre Inhalte barrierefrei zu gestalten

Machen Sie Ihre Webauftritt fit für die Zukunft. Ich helfe Ihnen dabei!

Sieger bei der Biene 2006

Goldene BIENEN fliegen auf Barmer, Pfizer und HELP... Stiftung Digitale Chancen und Aktion Mensch zeichnen die 19 besten barrierefreien Internetangebote aus Ministerium für Arbeit und Soziales bündelt Kompetenzen der Bundesregierung zum Thema barrierefreies Internet. Goldene BIENEN für Barmer, Pfizer und HELP-Österreich: Bei der vierten Auflage des Wettbewerbs für die besten deutschsprachigen barrierefreien Internetseiten der Aktion Mensch und der Stiftung Digitale Chancen waren die komplexen Angebote die großen Gewinner. Die Preise in Gold gingen in Berlin im Rahmen einer feierlichen Gala an die Internetauftritte der Barmer Ersatzkasse, des Pharmaunternehmens Pfizer sowie an das Bürgerportal des österreichischen Bundeskanzleramtes HELP.

BIENE 2006: Neustart im Mai

Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen starten Wettbewerb Barrierefreies Internet mit neuem Konzept

Berlin/ Bonn, 7. April 2006 - Die BIENE fliegt auch 2006. Mit neuem Konzept startet der Wettbewerb Barrierefreies Internet der Aktion Mensch und der Stiftung Digitale Chancen in diesem Jahr zum vierten Mal. Die wesentliche Neuerung: Statt nach inhaltlichen Kategorien schreiben die Veranstalter den Wettbewerb nach Komplexitätsstufen aus. Dazu erläutert Jutta Croll, Geschäftsführerin der Stiftung Digitale Chancen: In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass einfache Informationsangebote leichter barrierefrei zu gestalten sind als komplexe Webseiten. Dennoch traten beide in der gleichen Kategorie an. Durch die neue Kategorienbildung verbessern wir die Vergleichbarkeit der Wettbewerbsbeiträge und hoffen, dass das Niveau der Einreichungen insgesamt noch weiter steigt.

Die Ausschreibungsfrist beginnt am 5. Mai 2006. Bis dahin legen die Veranstalter die endgültigen Teilnahmekategorien fest und veröffentlichen den überarbeiteten Katalog mit den Testkriterien. Wegen der zu erwartenden hohen Beteiligung müssen Teilnehmer ihre Wettbewerbsbeiträge in diesem Jahr schon bis zum 21. Juli einreichen. Die Preisverleihung und Abschlussveranstaltung soll wieder im Dezember stattfinden.

Aktuelle Informationen zum Wettbewerb stehen unter www.biene-award.de online. Tipps, Tricks und Links zum barrierefreien Webdesign gibt es unter www.einfach-fuer-alle.de, der Webseite der Initiative Einfach für Alle der Aktion Mensch.

Über die BIENE

Seit 2003 prämieren die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen die besten barrierefreien Angebote im Internet mit einer BIENE. BIENE steht dabei für Barrierefreies Internet eröffnet neue Einsichten, aber auch für Kommunikation, gemeinsames Handeln und produktives Miteinander. Mehr als 700 Unternehmen, bundesweit arbeitende Organisationen sowie Behörden und Ministerien haben sich bislang am Wettbewerb beteiligt.

Teilnehmen können Betreiber und Gestalter deutschsprachiger Webangebote. Für junge Webdesigner in der Ausbildung oder im Studium schreiben die Veranstalter einen Nachwuchspreis aus. Sonderpreise können für Lösungen vergeben werden, die spezifische Bedürfnisse einzelner Nutzergruppen berücksichtigen. Das können sein: Angebote für gehörlose Menschen, die Gebärdensprache verwenden, Angebote für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder andere herausragende und innovative Entwicklungen.

Der Preis ist rein ideeller Natur. Für die Betreiber nicht kommerzieller Webseiten, wie Vereine oder Selbsthilfegruppen mit Angeboten von öffentlichem Interesse, können Förderpreise vergeben werden.

Die Ausschreibungsfrist beginnt am 5. Mai 2006. Einsendeschluss ist der 21. Juli 2006. Die Preisverleihung findet im Dezember statt. Weitere Informationen zum Wettbewerb gibt es unter www.biene-award.de oder bei:

Pressestelle der Aktion Mensch
Iris Cornelssen und Christian Schmitz
Heinemannstraße 36
53175 Bonn

Telefon: (01 74) 34 12-7 25 oder -7 07
Telefax: (02 28) 20 92-3 33

iris.cornelssen@aktion-mensch.de
christian.schmitz@aktion-mensch.de
http://www.aktion-mensch.de

Stiftung Digitale Chancen
Jutta Croll, M. A.
Büro Berlin:Fasanenstraße 3
10623 Berlin

Telefon: (0 30) 43 72 77-30
Telefax: (0 30) 43 72 77-39
Mobil: (01 63) 5 49 37 73

Büro Bremen:
Am Fallturm 1
28359 Bremen

Telefon: (04 21) 2 18-40 46
Telefax: (04 21) 2 18-48 94

E-Mail: jcroll@digitale-chancen.de

Mehr erfahren Sie unter: http://www.biene-award.de

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