Seit dem 1. Mai 2002 ist in Deutschland das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Dieses Gesetz hat die Beseitigung von Benachteiligungen behinderter Menschen zum Ziel und soll ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Anmerkung: Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden".
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